Sie werden durch Ihren Partner
- beleidigt und bei Freundinnen und Freunden oder Familienmitgliedern schlecht gemacht?
- davon abgehalten, das Haus zu verlassen!
- kontrolliert. Er kontrolliert ihre Finanzen!
- mit beschädigten Sachen konfrontiert!
- damit bedroht, dass er Sie, Ihre Kinder, Verwandten, Freundinnen und Freunde, oder Ihre Haustiere verletzt. Oder Ihr Partner droht mit Selbstverletzung!
- geschlagen, herumgestoßen, geschubst und gebissen!
- verfolgt, belästigt und terrorisiert, weil er nicht akzeptieren will, dass Sie sich getrennt haben oder sich trennen wollen!
Das müssen Sie nicht hinnehmen!
Suchen Sie die Schuld nicht bei sich selbst: Es gibt keine Rechtfertigung, Frauen und Kinder zu bedrohen oder zu schlagen. Die Verantwortung trägt der Gewalttäter, nicht Sie!
Häusliche Gewalt ist keine Privatangelegenheit. Mit dem neuen Gewaltschutzgesetz, das seit 01.01.2002 in Kraft ist, werden die Rechtschutzmöglichkeiten der Opfer häuslicher Gewalt deutlich gestärkt und Täter stärker zur Verantwortung gezogen.
Opfer können...
gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen (Stalking) bei Gericht beantragen und Ansprüche auf Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung bei Gericht geltend machen. Das Gesetz gilt für alle Formen von Lebensgemeinschaften (also z.B. für Ehepaare und nicht verheiratete Paare) und für alle weiblichen und männlichen Opfer häuslicher Gewalt.
Die Polizei wird Sie, wenn Sie unmittelbar in Gefahr sind, schützen. Sie kann dem Täter für eine bestimmte Zeit verbieten, Ihre gemeinsame Wohnung zu betreten (Platzverweis), bei akuter Gefahr den Täter in Gewahrsam nehmen und weitere Maßnahmen zu Ihrem Schutz ergreifen.