Sie fühlen sich aufgrund Ihres Geschlechts als Frau oder als Mann am Arbeitsplatz, z.B. durch eine sexuelle Belästigung im Arbeitsumfeld, oder in der Gesellschaft, benachteiligt? Eine Gleichstellungsbeauftragte darf leider keine rechtliche Beratung geben, dazu müssten Sie sich an eine Anwältin und einen Anwalt wenden.
Aber nehmen Sie gerne Kontakt zur Gleichstellungsbeauftragten auf, wenn Sie Zweifel haben, ob es sich bei der „gefühlten“ Diskriminierung lohnt, zum Beispiel rechtliche Schritte zu unternehmen. In einer Beratung mit der Gleichstellungsbeauftragten wird dann ggf. versucht, eine gute Strategie für eine Lösung zu finden.
Stecken Sie den Kopf nicht in den Sand!