Die Forderung des Frauennetzwerks nach einem Prostitutionsverbot in Deutschland (2014)
Das Frauennetzwerk im Landkreis Stade richtete im Mai 2014 die Forderung
nach einem Prostitutionsverbot in Deutschland an die Bundesregierung.
1. das Verbot der Prostitution in Deutschland, 2. die Bestrafung der Freier und nicht der Prostituierten, (es sollte eine ähnliche Gesetzgebung wie in den europäischen Nachbarländern Frankreich und Schweden gelten.)
3. einen umfangreichen Opfer- und Zeugenschutz für aussteigewillige Prostituierte,
4. die Bereitstellung und Finanzierung flächendeckender Ausstiegsprogramme, die den Frauen neue berufliche Perspektiven ermöglichen,
5. eine geschlechtergerechte Gesellschaft, die die Würde aller Frauen und Männer gleichermaßen wertschätzt und in der Frauen und Männer selbstbestimmt und gewaltfrei – ohne Prostitution - leben können.
Wesentliche Gründe für das Prostitutionsverbot:
Die Prostituierten arbeiten oft unter unmenschlichen Bedingungen. Zudem sind sie schutzlos der Macht der Zuhälter und Zuhälterinnen, aber auch der Freier ausgesetzt. Wenn Frauen sich und ihren Körper als Ware kaufen und gebrauchen lassen (müssen), verletzt dies nicht nur die Würde der Prostituierten, sondern die Würde aller Frauen und Männer. Die so genannten Flatrate-Bordelle sind nur ein Beispiel für die Auswüchse der Prostitution in Deutschland und der Verletzung der Würde von Frauen und Männern. Das Frauennetzwerk sieht hierin einen Verstoß gegen Artikel 1 des Grundgesetzes, der die Würde des Menschen an erster Stelle setzt und sie für unantastbar erklärt.
Wenn Männer den Körper der Frau zu beliebigen sexuellen Handlungen und zur eigenen Befriedigung kaufen, schreiben sie die ungleichen traditionellen Machtverhältnisse unter den Geschlechtern fort und verfestigen sie. Nach Artikel 3 des Grundgesetzes, der das Gleichstellungsgebot regelt, ist es die Pflicht des Staates, die Nachteile zwischen den Geschlechtern zu beseitigen.
Für Prostituierte, die aussteigen wollen, gibt es in Deutschland keinen ausreichenden Opfer- und Zeugenschutz. Außereuropäische Frauen haben keinen Anspruch auf Grundsicherung und werden sofort in ihre Heimatländer ausgewiesen. Dort droht ihnen die familiäre und gesellschaftliche Ausgrenzung. Dies bekanntlich auch bei Zwangsprostitution.
Prostituierte haben keine Arbeitsschutzbedingungen. Und es gibt keine kontrollierbaren Rahmenbedingungen für ihre Arbeit nach der derzeitigen Gesetzeslage.
Die immer aggressivere Werbung für die Prostitution u.a. in Printmedien sowie Social Media wirkt sich jugendgefährdend aus, denn sie setzt auch in den Köpfen unserer Kinder und Jugendlichen ein fatales Bild vom „käuflichen Geschlecht“ fest.
Die Gleichstellungsbeauftragten erhielten den Auftrag, dieses Votum an die hiesigen Bundestagsabgeordneten und die zuständigen Fraktionen im Bundestag, an die Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig, an die Niedersächsische Sozialministerin, Cornelia Rundt, zu senden - mit der Bitte um Unterstützung anlässlich der derzeitigen Novellierung des Prostitutionsgesetzes. Außerdem erhielten auch die Kreisverbände der Parteien und Wählergemeinschaften vor Ort das Schreiben des Frauennetzwerks.